Finanzcentrum Gruppe
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Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es gute Nachrichten: Mit Inkrafttreten des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes erhalten Patienten künftig Wahlmöglichkeiten bei zuzahlungsfreien Mitteln. Vorgesehen ist auch, dass Versicherte ausreichend beraten werden, welche Hilfsmittel, die von den Krankenkassen übernommen werden, für sie geeignet sind. In Zukunft müssen Hörakustiker, Optiker oder Orthopädietechniker genau zu den infrage kommenden Hilfsmitteln und den Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Krankenkassen informieren. Patienten erhalten so einen besseren Überblick über ihren finanziellen Aufwand, wenn sie sich für das eine oder das andere Hilfsmittelmodell entscheiden.
Eine weitere Neuerung: In Zukunft erhalten mehr Menschen eine Brille, genauer gesagt die Gläser, auf Rezept. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgedehnt auf Versicherte, deren Kurz- oder Weitsichtigkeit mindestens sechs Dioptrien beträgt. Liegt eine Hornhautverkrümmung vor, reichen vier Dioptrien für den Anspruch. Allerdings werden die Leistungen auf Festbeträge gedeckelt. Vorher galt die Kostenübernahme nur für Kinder und Jugendliche sowie bei extremer Fehlsichtigkeit auf beiden Augen.
Trotz dieser Verbesserungen: Auch in Zukunft zahlen die Krankenkassen nur für notwendige Maßnahmen. Wer sich, zum Beispiel beim Zahnersatz, nicht mit Kassenleistungen begnügen will, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Die übernimmt, je nach vertraglichem Leistungsumfang, Kosten für Sehhilfen, Zahnbehandlung und-ersatz, alternative Heilmethoden und stationäre Behandlungen sowie Unterbringung im Krankenhaus. Mittlerweile wurden schon mehr als 24 Millionen Verträge abgeschlossen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Entscheidung für eine Krankenzusatzversicherung beachten sollten.